Gedenkstätte für anonyme Sammeleinäscherung
In unserem Garten in Lauf an der Pegnitz haben wir unsere Gedenkstätte für die Asche aus der Sammeleinäscherung.
Sie können zu unseren Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9– 18 Uhr, Sa. 10-13 Uhr) das Sammelgrab jederzeit besuchen. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Besuch nicht möglich.
Der Pachtvertrag mit dem „Himmelgarten“ konnte aus verschiedenen Gründen nicht zu annehmbaren Konditionen verlängert werden und läuft somit Ende 2019 aus. Die Grabstätten werden eingeebnet und der Himmelgarten wird als Schlossgarten weiter bestehen. Dies wurde auch rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Gemeinschaftsgrab der Asche aus Sammeleinäscherungen im „Himmelgarten“ müsste demnach zum Jahreswechsel aufgelöst werden. Wir konnten jedoch mit der Vorsitzenden der Kultur- und Denkmalstiftung, Frau von Stromer-Baumbauer eine Vereinbarung treffen, die eine jährliche Verlängerung des Sammelgrabes ermöglicht, soweit diese Vereinbarung nicht gekündigt und die Jahresnutzungsgebühr im Januar d. jeweiligen Jahres in Höhe von 600.- Euro bezahlt ist. Diese wird als „Spende“ von den Forumsteilnehmern getragen.
Siehe auch im ANUBIS-Forum unter dem Thema „Sammelgrab in der Gedenkstätte Himmelgarten"
Im Herbst 2019 wurde als Ersatz für diese Gedenkstätte im Krematorium in Lauf, die Gartenanlage komplett umgebaut und eine neu dafür geschaffene noch größere Zisterne mit Sitzmöglichkeit, eingefasst von einem schönen Pflanzenrahmen errichtet. Dorthinein wird die Asche aus den Sammeleinäscherungen ab Kremierung Januar 2020 verbracht.
Aber beachten Sie:
Im Gegensatz zur Einzeleinäscherung, wo der Tierhalter die Asche mit nach Hause nehmen darf (zum Verstreuen, Vergraben oder bei sich Aufstellen), existiert leider eine so individuelle gesetzliche Regelung nicht für die Asche aus einer Sammeleinäscherung.
Hier schreibt der Gesetzgeber uns vor:
Die Sammelasche müssen wir gemäß gesetzlicher Vorgabe (Abfallschlüssel 19 01 12 für Rost- und Kesselasche) und unserem Genehmigungsbescheid entsprechend fachgerecht auf eine dafür vorgesehene Erd-Deponie verbringen. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsste die Sammelasche vom Krematorium seit jeher direkt dorthin verbracht werden. Jedoch haben wir uns damals um eine Ausnahmeregelung bemüht, so dass freundlicher Weise von der Behörde die „Zwischenlagerung“ in der Zisterne erlaubt wurde, damit Tierhalter einen würdigen Platz zum Gedenken haben. Dies wurde jedoch nur unter der Auflage genehmigt, dass bei Schließung oder wenn die Zisterne keine Kapazitäten mehr hat (was Jahre dauert), die Asche unter Nachweis gemäß Abfallschlüssel 19 01 12 verbracht wird.
Leider können wir an dieser gesetzlichen Regelung nichts ändern. Was möglich war, haben wir bereits getan: Wir konnten durch das Gemeinschaftsgrab im Himmelgarten und nun neu im Tierkrematorium Lauf einen würdigen Platz für die Asche aus Sammeleinäscherungen schaffen. So war und ist es möglich, den meisten Tierhaltern Jahre des Gedenkens zu ermöglichen.
Der Besuch der Gedenkstätte für die Sammelasche ist tagsüber im Himmelgarten möglich und in Lauf/Pegnitz zu unseren regulären Öffnungszeiten.